Technisches für Arbeitgeber
1. AHV, IV, EO (Sozialversicherungen)
- Rentner müssen auf ihrem Einkommen weiterhin AHV-, IV- und EO-Beiträge zahlen.
- Freibetrag: Einkommen bis CHF 1'400 pro Monat (CHF 16'800 pro Jahr) ist beitragsfrei. Nur der Teil des Lohns, der über diesen Betrag hinausgeht, wird verabgabt.
2. ALV (Arbeitslosenversicherung)
- Auf das Einkommen von Rentnern wird kein ALV-Beitrag erhoben.
3. BVG (Pensionskasse)
- Rentner, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben, sind nicht mehr beitragspflichtig für die berufliche Vorsorge (BVG). Es können jedoch freiwillige Lösungen möglich sein, wenn dies der Arbeitgeber anbietet.
4. Quellensteuer
- Falls der Rentner nicht in der Schweiz steuerrechtlich ansässig ist oder über eine andere Steuerpflicht (z. B. als Grenzgänger) verfügt, könnte eine Quellensteuer auf den Lohn anfallen.
5. NBU (Nichtberufsunfallversicherung)
- Eine Nichtberufsunfallversicherung (NBU) muss abgeschlossen werden, wenn der Rentner mehr als 8 Stunden pro Woche bei Ihnen arbeitet. Die Prämien können entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer übernommen werden, je nach Vereinbarung.
6. Steuern
- Der Lohn eines Rentners ist wie bei allen anderen Erwerbstätigen steuerpflichtig und muss in der Steuererklärung deklariert werden.
Wichtige Hinweise:
- Anmeldung bei Sozialversicherungen: Auch wenn der Rentner bereits AHV bezieht, muss er für die Lohnabrechnung bei den Sozialversicherungen gemeldet werden.
- Individuelle Vereinbarungen: Rentner können unter Umständen auf freiwilliger Basis gewisse Beiträge leisten oder zusätzliche Versicherungen abschließen.